DSGVO-Rechte in Schweden: Gericht bestätigt, dass Behörde Beschwerden nachgehen muss.
Bislang hat das Schwedische IMY den Standpunkt vertreten, dass Nutzer:innen in DSGVO-Verfahren keine Parteirechte haben.
Das Stockholmer Verwaltungsgericht entschied, dass ein Beschwerdeführer, gemäß Artikel 77 DSGVO, das Recht hat, bei der schwedischen Datenschutzbehörde (IMY) eine Entscheidung nach sechs Monaten zu verlangen. Bislang vertrat das IMY den Standpunkt, dass Nutzer:innen keine Verfahrensparteien zu ihrem eigenen Recht auf Datenschutz sind. Das Recht, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung zu erhalten, gilt auch, wenn das IMY von Amts wegen eine parallele Untersuchung gegen dasselbe Unternehmen einleitet.
Ein Monat laut DSGVO, drei Jahre in der Realität. Im Januar 2019 reichte ein Nutzer eine Beschwerde gegen Spotify wegen einer unvollständigen Antwort auf ein Auskunftsbegehren ein. Die Beschwerde wurde an das schwedische IMY weitergeleitet, die aufgrund des Sitzes von Spotify für das Unternehmen zuständig sind. Seitdem ist der Fall nicht entschieden worden. Stattdessen hat die schwedische Datenschutzbehörde behauptete, eine umfassendere Untersuchung gegen Spotify durchzuführen - und das schon seit mehr als drei Jahren. Nach der DSGVO hätte jeder ein Recht auf Zugang zu seinen Daten. Die Frist für die Beantwortung eines Auskunftbegehrens beträgt einen Monat.
Antrag auf Entscheidung abgelehnt. Nach schwedischem Recht kann eine Partei innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung beantragen, wenn eine Behörde nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden hat. Nach drei Jahren der Untätigkeit beantragte der Beschwerdeführer eine Entscheidung nach § 12 des schwedischen Verwaltungsrechts, die vom schwedischen IMY mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es von Amts wegen eine parallele Untersuchung gegen Spotify durchführe und der Beschwerdeführer nicht an dem Verfahren beteiligt sei.
IMY verstößt gegen DSGVO und schwedisches Recht. Nach einem Einspruch von noyb gegen die Untätigkeit der Datenschutzbehörde, entschied das Verwaltungsgericht Stockholm, dass das Schwedische Recht den Beschwerdeführern die Parteistellung nicht verweigert, wie kürzlich vom schwedischen IMY behauptet. Folglich war die Entscheidung der schwedischen Aufsichtsbehörde, einen Nutzer von der Untersuchung einer von ihm eingereichten Beschwerde auszuschließen unvereinbar mit der DSGVO.
Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb: "Es sagt viel über die Durchsetzung der DSGVO aus, wenn nicht einmal die zuständigen Behörden den Nutzern ihre Rechte zugestehen wollen. Wenn man den Nutzern den Status einer Partei verweigert, bedeutet das, dass sie ihre Rechte nicht durchsetzen können. Wir begrüßen daher die Entscheidung in Schweden, aber es gibt immer noch Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten, die keine Parteirechte gewähren."
Schwedisches IMY will Durchsetzungsmodell überarbeiten. Die Schwedische Gericht wies das IMY auf, die Beschwerde zu bearbeiten und zu untersuchen. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für alle Nutzer:innen in Schweden, da sie sich bei der Durchsetzung ihrer Rechte über das IMY auf das Gerichtsurteil stützen können.
Stefano Rossetti: "Wir freuen uns, dass wir allen Nutzern in Schweden die Möglichkeit gegeben haben, ihre Rechte vor dem IMY geltend zu machen. Wir prüfen die Situation auch in anderen Mitgliedstaaten."