Jahresbericht 2022 jetzt veröffentlicht!
Im Jahr 2022 hat noyb seinen langjährigen Kampf für das Recht auf Privatsphäre von Nutzer:innen fortgesetzt. Obwohl die DSGVO in dieser Hinsicht immer eine starke Rolle für gemeinnützige Organisationen vorsah, mangelt es weiterhin an der Durchsetzung durch die zuständigen Datenschutzbehörden. Unser Fokus lag 2022 deshalb vor allem darauf, unsere fast 800 bestehenden Fälle voranzutreiben. Obwohl diese schon in den Vorjahren eingereicht wurden, haben sie oftmals nicht zu einer Entscheidung geführt. Das bedeutet, dass wir sehr viel Arbeit in die Klärung verfahrenstechnischer Fragen und in die Anfechtung der Untätigkeit seitens der europäischen Datenschutzbehörden investiert haben.
Auch wenn dies nicht unbedingt für die besten Schlagzeilen sorgt, so ist es oft genau diese verfahrenstechnische Vorarbeit, die den Weg für wichtige Entscheidungen in unseren eigenen Fällen und auch in denen anderer ebnet.
Die Mühe hat sich definitiv gelohnt, denn 2022 war das Jahr der großen Entscheidungen. Den Auftakt bildete im Januar eine Entscheidung zu einer unserer Datentransfer-Beschwerden gegen das EU-Parlament: Die Übermittlung von Nutzer:innendaten in die USA wurde für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Entscheidung wurde das "Schrems II"-Urteil erstmals umgesetzt. Unsere Erfolgsserie ging bereits kurz darauf weiter, als sich die österreichische Datenschutzbehörde im Falle unserer 101 Beschwerden auf unsere Seite schlug. Die anhaltende Nutzung von Google Analytics wurde für rechtswidrig erklärt. Weitere Behörden, zum Beispiel die französische und italienische Datenschutzbehörde, folgten rasch mit ähnlichen Entscheidungen.
Darüber hinaus haben wir natürlich viele neue Fälle vor Gericht gebracht, zum Beispiel in Österreich, Schweden, Luxemburg und Spanien. Außerdem haben wir 229 neue Beschwerden bei den zuständigen Behörden eingereicht, z. B. gegen Google wegen der Erstellung von Spam-E-Mails in Gmail, eine weitere Runde halbautomatisierter Beschwerden wegen rechtswidriger Cookie-Banner und eine Beschwerde gegen giropay wegen der Erhebung hochsensibler Daten. Das Jahr ging im Wesentlichen so zu Ende, wie es begonnen hat: mit einer Vielzahl an Entscheidungen zu unseren Gunsten: Im Dezember veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss seinen Entscheidungsentwurf zu unserem Fall der "erzwungenen Einwilligung" gegen Meta aus dem Jahr 2018 - der zu einer Geldstrafe von 390 Millionen Euro gegen den Tech-Riesen führte.
Ohne unsere 5.100 Fördermitglieder, institutionellen Mitglieder und jede einzelne Person, die an noyb spendet, wäre unsere Arbeit nicht möglich gewesen. Wir wissen diese Unterstützung sehr zu schätzen, insbesondere in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Ihre Großzügigkeit und Ihr Engagement ermöglichen es uns, unsere Arbeit fortzusetzen und einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung unserer digitalen Rechte zu leisten.
Alle Details über unsere neuen und laufenden Projekte, unsere Finanzen und Pläne für 2023 finden Sie im noyb-Jahresbericht 2022!