Norwegische Datenschutzbehörde verbietet personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram vorübergehend
Infolge des EuGH-Urteils, mit dem der DSGVO-Ansatz von Meta/Facebook für weitgehend illegal erklärt wurde, hat die norwegische Datenschutzbehörde (Datatilsynet) personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram für illegal erklärt - und verbietet Meta vorübergehend den Einsatz personalisierter Werbung. noyb begrüßt die Entscheidung als einen ersten wichtigen Schritt und hofft, dass andere Datenschutzbehörden dem Beispiel folgen werden.
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CJEU erklärt Meta/Facebook's GDPR-Ansatz weitgehend für illegal
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EDPB-Entscheidung, die Meta die Nutzung personenbezogener Daten für Werbung verbietet
Mögliche Geldstrafe bei Nichteinhaltung. Meta darf ab dem 4. August keine personenbezogene Werbung mehr schalten. Das Verbot gilt für mindestens drei Monate oder bis zum Zeitpunkt, an dem der Social-Media-Konzern nachweisen kann, dass er sich an norwegisches Recht hält. Bei Nichteinhaltung der Anordnung droht Meta eine Geldstrafe von bis zu 1 Million NOK (ca. € 88,697) pro Tag.
Norwegen schaltet sich ein. Das norwegische Verbot von personalisierter Werbung auf Meta-Plattformen folgt zwei noyb-Beschwerden aus dem Jahr 2018, die Anfang des Jahres zu einer Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) geführt haben. Darüber hinaus hat der EuGH Anfang dieses Monats klargestellt, dass Meta personenbezogene Daten nur in jenem Ausmaß verwenden darf, das für die Bereitstellung des eigenen Kernprodukts undbedingt erforderlich ist. Basierend auf diesen wegweisenden Entscheidungen und aufgrund der mangelhaften Durchsetzung durch die irische Datenschutzbehörde, beschloss die norwegische DSB, direkt gegen Meta vorzugehen. Jede weitergehende Datenverarbeitung erfordert die freie Zustimmung der Nutzer:innen.
Romain Robert, Programmdirektor bei noyb: "Die Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde ist spannend. Sie scheint ein klarer Versuch zu sein, die irische Datenschutzbehörde zu umgehen. Diese hat ihre eigene Entscheidung gegen Meta fünf Jahre nach noybs Beschwerden noch immer nicht durchgesetzt."
Ein wichtiger erster Schritt. noyb begrüßt die Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde, da sie einen wichtige ersten Schritt in Richtung tatsächlichen Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung darstellt. Wir fordern andere Datenschutzbehörden dringend auf, dem Beispiel ihrer norwegischen Kollegen zu folgen.